Das Fehlen der anwaltlichen Originalunterschrift auf einer Telefaxklage bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens, in dem der Partei aufzutragen ist, eine § 60 Geo entsprechende Klagebestätigung nachzureichen. Ein solcher Auftrag ist zu befristen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden