JudikaturOGH

RS0112046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2005

Wenngleich das Gebot, das Zusammentreffen und die Kontaktaufnahme zu vermeiden, auch ein entsprechendes Verhalten am Arbeitsplatz einschließen würde, kann es dennoch gerechtfertigt sein, daneben auch gemäß § 382b Abs 2 Z 1 EO das Verbot des Aufenthalts am Arbeitsplatz auszusprechen, zumal damit die Gefahr eines zufälligen Zusammentreffens, das ebenfalls zu einem gewalttätigen oder psychisch erheblich belastenden Verhalten führen könnte, verringert wird.

Rückverweise