15R101/25w—OLG Wien Entscheidung
24. September 2025
…zur Überwachung von Fristen, insbesondere auch der ordnungsgemäßen Einbringung fristgebundener Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr, liegt ein Versehen minderen Grades nicht mehr vor (RS0036813 [T8, T10], RS0111777 [T5]). 1.4 Im Lichte dieser Rechtsprechung ist die Rechtsansicht des Erstgerichts, das Verschulden des Beklagtenvertreters überschreite das Maß des minderen Grades des Versehens, zutreffend. Bei…