Die Schlüssigkeit des behaupteten Interventionsinteresses gehört zu den formellen Beitrittsvoraussetzungen. Eine insofern unschlüssige Nebenintervention führt zu deren Zurückweisung im Rahmen der gerichtlichen Vorprüfung (hier kein Eingehen auf Verbesserungsfragen).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden