RS0111638 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die Weigerung, eine Unterlassungserklärung auch hinsichtlich der Verwendung "sinngleicher Klauseln" abzugeben, nimmt der gleichzeitig abgegebenen Unterlassungserklärung die Eignung zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr.
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