Nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Hiezu kann die zu § 14 UWG ergangene Rechtsprechung herangezogen werden.
…Klausel. 5. Nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (RIS Justiz RS0111637). Die Einschränkung der abgegebenen Unterlassungserklärung gegenüber der verlangten stellt keine vollständige Unterwerfung dar (RIS Justiz RS0111637 [T23]), mag die Einschränkung wie hier auch nur im…
…um die Wiederholungsgefahr gemäß § 28 Abs 2 KSchG zu beseitigen (7 Ob 118/13y SZ 2013/81; RIS Justiz RS0111637 [T11]). Die Verwendung der Klauseln muss für die Zukunft geradezu ausgeschlossen sein, und zwar sowohl für neu abzuschließende Verträge als auch durch eine Berufung darauf…
…ergangenen Rechtsprechung zu bejahen: Nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigen (RIS Justiz RS0111637). Zu Verbandsklagen nach § 28 KSchG wurde ausgesprochen, dass die Unterlassungserklärung nicht nur die beanstandete, sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen muss (RIS Justiz RS0111638…
…ab (vgl RIS Justiz RS0107902). 2.7. Es muss aber die Unterlassungserklärung nach ständiger Rechtsprechung eine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch enthalten (RIS Justiz RS0111640; RS0111637). Fügt der Verwender oder der Empfehler von Allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner nach Abmahnung gemäß § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln…
…Seiten Rechtssicherheit entsteht. Daher muss die Unterlassungserklärung nach stRsp eine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch enthalten (5 Ob 227/98p = SZ 72/42; RIS Justiz RS0111637; zuletzt 7 Ob 78/06f mwN) und nicht nur die beanstandeten, sondern auch „sinngleiche" Klauseln erfassen (RIS Justiz RS0111640). Werden Einschränkungen oder Bedingungen…
…den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr (5 Ob 227/98p = SZ 72/42; RIS Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen (RIS Justiz RS0111638, RS0111640) und es dürfen weder Einschränkungen noch Bedingungen angeführt sein…
…ständiger Rechtsprechung kann die Wiederholungsgefahr nur durch die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung beseitigt werden (RIS Justiz RS0111637). Lehnt die Beklagte eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Verwendung sinngleicher Klauseln ab, bietet sie keine ausreichende Sicherheit gegen die Wiederholung von Gesetzesverstößen und beseitigt die Wiederholungsgefahr…
…Ob 1/09z mwN; 2 Ob 198/10x; 7 Ob 173/10g; 7 Ob 68/11t; RIS Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen (2 Ob 1/09z mwN; 10 Ob 25/09p…
…29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr (5 Ob 297/98p SZ 72/42; 2 Ob 153/08a; RIS Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen (RIS Justiz RS0111638, RS0111640) und es dürfen weder Einschränkungen noch Bedingungen angeführt sein…
… 28 Abs 2 KSchG die Wiederholungsgefahr nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch der gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung beseitigt werden (RS0111637, RS0111640 [T20]). Der Verwender von AGB muss, will er die Wiederholungsgefahr beseitigen, nach Abmahnung eine unbedingte, uneingeschränkte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (RS0111637 [T11], RS0124304 [T2…
…niedrig sei. Nur durch die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (RIS Justiz RS0111637). Lehnt die Beklagte eine Unterwerfungserklärung hinsichtlich der Verwendung „sinngleicher" Vertragsklauseln ab, bietet sie damit keine ausreichende Sicherheit gegen die Wiederholung von Gesetzesverstößen und beseitigt…
…zu entnehmen und wurden auch nach ständiger Rechtsprechung nicht zugelassen. Danach war es stets erforderlich, dass eine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch erfolgt (RIS Justiz RS0111637) und dass sich die Unterlassungsverpflichtung ohne Einschränkungen - auch auf sinngleiche Klauseln bezieht (RIS Justiz RS0111638, aber auch RS0111640). Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass…
…klageberechtigten Verbands nach Abmahnung vollständig, unbedingt, uneingeschränkt und strafbewehrt unterwerfen, um die Wiederholungsgefahr gemäß § 28 Abs 2 KSchG zu beseitigen (RIS Justiz RS0111637 [insbesondere T11]). Die mit dem Abmahnverfahren angestrebte außergerichtliche Streitbereinigung kann nur eintreten, wenn für beide Seiten Rechtssicherheit besteht. Die Unterlassungserklärung des Verwenders Allgemeiner Geschäftsbedingungen muss…
…sich daher nicht. Nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (RIS-Justiz RS0111637). Dies war hier aber nicht der Fall. 2. Klausel 5: „5. Kartenbestellung wegen Namensänderung, unsachgemäßer Verwahrung/Benutzung, Tausch in eine BankCard…
…Beklagten, die an der isolierten Bestandskraft einzelner Bestandteile der Klausel nach wie vor festhält, lag damit auch keine vollständige Unterwerfung im Abmahnverfahren (vgl RIS Justiz RS0111637). Mangels vollständiger Unterlassungserklärung bestand die Wiederholungsgefahr weiter (RIS-Justiz RS0111640 [T3]). Der Revision ist damit ein Erfolg zu versagen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §…
…die Wiederholungsgefahr (5 Ob 227/98p = SZ 72/42; 2 Ob 153/08a; 6 Ob 81/09v; RIS-Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen (2 Ob 153/08a; 6 Ob 81/09v; RIS-Justiz RS0111638, RS0111640…
…ist auf der Grundlage der dargelegten Rechtsprechung nicht zu beanstanden. Weder führt die bloße Änderung der AGB zu einem Wegfall der Wiederholungsgefahr (vgl RIS Justiz RS0111637 [T8; {inhaltsgleich} T25]; RS0111640 [T9]; RS0119007 [T17]; RS0124304 [T1]), noch ist die angebotene Konventionalstrafe von zuletzt 10.000 EUR pro Klausel – unabhängig von der…
…die Wiederholungsgefahr (5 Ob 227/98p = SZ 72/42 = ecolex 1999/216, 543 = RdW 1999, 519 = ZIK 1999, 144 = HS 30.637; RIS-Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleiche Klauseln umfassen (RIS-Justiz RS0111638, RS0111640) und es dürfen ihr weder Einschränkungen noch Bedingungen beigefügt…
…Senats ergangenen Rechtsprechung, dass nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr beseitigen kann (RIS Justiz RS0111637). Werden Einschränkungen oder Bedingungen angeführt, entfällt die Wiederholungsgefahr nicht. Die Verwendung der Klausel muss für die Zukunft geradezu ausgeschlossen sein und zwar sowohl für neu…
…63] 5.1. Nach ständiger Rechtsprechung kann die Wiederholungsgefahr nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung beseitigt werden (RS0111637 [T7]). [64] 5.2. Die Beklagte hat dem Kläger zwar einen Unterlassungsvergleich angeboten, dieser beinhaltete allerdings nicht auch die Klausel 4. Schon aus diesem…
…ZaDiG) anerkannt hat. Nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann aber die Wiederholungsgefahr beseitigen (RIS Justiz RS0111637; vgl 3 Ob 109/13w). 7. Zu Klausel 7 (Pkt 1.14.5. der AGB): „ 1.14.5. Rückgabe der Bezugskarte Mit Beendigung…
…“). 3. Nach ständiger Rechtsprechung beseitigt nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr (RIS-Justiz RS0111637), wobei die Unterlassungserklärung nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen muss (RIS-Justiz RS0111638, RS0111640) und weder Einschränkungen noch Bedingungen angeführt sein dürfen…
…vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung, welche die Wiederholungsgefahr beseitigen könnte, liegt daher nicht vor (vgl RIS Justiz RS0111637). Die bloß faktischen Änderungen der Klauseln 2 bis 4 erfolgten erst nach Einleitung des gegenständlichen Verfahrens und nur unpräjudiziell für den von der Beklagten vertretenen…
…auf. [30] 9.2.1 Nach ständiger Rechtsprechung beseitigt nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr ( RS0111637 ; RS0119007 [T1, T10, T14]; 6 Ob 24/11i [verstärkter Senat]). In der Unterlassungserklärung dürfen weder Einschränkungen noch Bedingungen angeführt sein ( 2 Ob…
…131/09k, 2 Ob 153/08a, 4 Ob 227/06w; RIS Justiz RS0125395; auch RS0111638 [T3, T4, T7], RS0111640 [T11, T13], RS0111637 [T9, T10]), dass selbst der Vorbehalt von nicht sinngleichen zulässigen Ersatzklauseln Wiederholungsgefahr begründe, ist hier mangels Relevanz nicht weiter einzugehen: Die nun verwendeten Klauseln sind…
…beseitigt nur eine vollständige – ohne Bedingungen oder Einschränkungen erfolgte – Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr (RS0111637), weil die mit dem Abmahnverfahren angestrebte außergerichtliche Streitbereinigung nur dann eintritt, wenn für beide Seiten Rechtssicherheit entsteht (RS0111637 [T4, T13, T17]). Hier begehrte der Kläger…
…131/09k, 2 Ob 153/08a, 4 Ob 227/06w; RIS Justiz RS0125395; auch RS0111638 [T3, T4, T7], RS0111640 [T11, T13], RS0111637 [T9, T10]). Die Vorgangsweise widerspricht dem Zweck des § 28 Abs 2 KSchG, der auf eine für beide Teile kostengünstige und die Gerichte…
…nach § 28 KSchG erforderliche – Wiederholungsgefahr nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung beseitigt werden (RIS Justiz RS0111637 [T7, T16]). 1.2. Ob eine vollständige Unterwerfung unter den Unterlassungsanspruch vorliegt, hängt unter anderem davon ab, ob sie sich auf eigenständige Klauseln bezieht. Nach…
…ändern: Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (RS0111637). Die mit dem Abmahnverfahren angestrebte außergerichtliche Streitbereinigung tritt nur dann ein, wenn für beide Seiten Rechtssicherheit entsteht; die Verwendung der Klauseln muss für die Zukunft…
…nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr (5 Ob 227/98p = SZ 72/42; RIS-Justiz RS0111637; zuletzt 10 Ob 47/08x mwN), wobei hiezu zu die zu § 14 UWG ergangene Rechtsprechung herangezogen werden kann (RIS-Justiz RS0111637). In seiner Entscheidung…
…Anspruch auf Urteilsveröffentlichung. 11.1. Durch die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigt werden (RS0111637). Begehrt der Kläger berechtigterweise auch die Urteilsveröffentlichung, so beseitigt ein Vergleichsanbot die Vermutung der Wiederholungsgefahr nur dann, wenn dem Kläger zugleich auch die Veröffentlichung des…
…der Oberste Gerichtshof erwogen: Nach ständiger Rechtsprechung beseitigt nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr (RS0111637), wobei das Vergleichsanbot auch einem berechtigten Veröffentlichungsbegehren Rechnung tragen muss (vgl RS0079921). Die Ausführungen der Beklagten setzen sich nicht näher mit der Beurteilung des Berufungsgerichts…
… Ob 138/09v; 1 Ob 131/09k; 6 Ob 81/09v; 1 Ob 46/10m; RIS Justiz RS0111637). Da der Verband nur den gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG geltend macht und nicht auch eine darüber hinausgehende Unterlassungsverpflichtung des Unternehmers zu begründen…
…Abs 2 K S chG die Wiederholungsgefahr nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch der gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung beseitigt werden (RS0111637, RS0111640 [T20]). Der Verwender von AGB muss, will er die Wiederholungsgefahr beseitigen, nach Abmahnung eine unbedingte, uneingeschränkte und strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (RS0111637 [T11], RS0124304 [T2…
…ständiger Rechtsprechung, dass nur durch vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung die Wiederholungsgefahr beseitigt werden kann (RIS Justiz RS0111637). Die mit dem Abmahnverfahren angestrebte außergerichtliche Streitbereinigung tritt nur dann ein, wenn für beide Seiten Rechtssicherheit entsteht; die Verwendung der Klauseln muss für die Zukunft…
…RS0115219 [T12]). III. Unterlassungsbegehren und Wiederholungs gefahr 1. Nach ständiger Rechtsprechung beseitigt nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch die Wiederholungsgefahr (RIS Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleichen Klauseln umfassen (RIS Justiz RS0111638; RS0111640). Die Verwendung der Klauseln muss für die Zukunft ausgeschlossen…
…der Beklagten die nachteiligste ist. 2. Zum Unterlassungsbegehren : 2.1 Nach ständiger Rechtsprechung beseitigt nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch die Wiederholungsgefahr (RIS Justiz RS0111637). Die Unterlassungserklärung muss nicht nur die beanstandeten, sondern auch sinngleiche Klauseln umfassen (RIS Justiz RS0111638; RS0111640). Die Verwendung der Klauseln muss für die Zukunft geradezu…
…klageberechtigten Verbands nach Abmahnung vollständig, unbedingt, uneingeschränkt und strafbewehrt unterwerfen, um die Wiederholungsgefahr gemäß § 28 Abs 2 KSchG zu beseitigen (RIS Justiz RS0111637 [T11]). Die Verwendung der Klauseln muss für die Zukunft geradezu ausgeschlossen sein (RIS Justiz RS0119007), und zwar sowohl für neu abzuschließende Verträge als auch durch…
… 2010): 4.1. Nur die vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gemäß § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung kann die Wiederholungsgefahr beseitigen (RIS Justiz RS0111637). Zu Verbandsklagen nach § 28 KSchG wurde ausgesprochen, dass die Unterlassungserklärung nicht nur die beanstandete, sondern auch sinngleiche Klauseln erfassen muss (RIS-Justiz RS0111638…
Rückverweise