Hat das österreichische Gericht um eigenhändige Zustellung der Klage ersucht, schließt dies nur die Ersatzzustellung aus; wird der Empfänger nicht angetroffen, ist die Hinterlegung nach nur einmaliger Aufforderung entsprechend den deutschen Zustellvorschriften wirksam.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden