Der Verstoß gegen Schutzgesetze wie die StVO bedeutet als solcher nicht schon grobe Fahrlässigkeit, vielmehr muss der ohne Zweifel objektiv besonders schwere Verstoß auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein.
…wie etwa die StVO bedeutet als solcher nicht schon grobe Fahrlässigkeit, sondern muss der ohne Zweifel objektiv besonders schwere Verstoß auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein (RS0111723). [16] Die höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der hinreichenden Sicherung eines Kfz (vor allem beim Abstellen gegenüber abschüssigen Straßenlagen einerseits sowie gegenüber einem Diebstahl andererseits) iSv…
…die StVO bedeutet als solcher nicht schon grobe Fahrlässigkeit, vielmehr muss der ohne Zweifel objektiv besonders schwere Verstoß auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein (RIS Justiz RS0111723). Davon, dass das Abstellen eines Traktors in Hanglage ohne eingelegten Gang mit angezogener Handbremse fahrlässig ist (so RIS-Justiz RS0075061), sind die Vorinstanzen ohnehin ausgegangen…
…wie etwa die StVO bedeutet als solcher nicht schon grobe Fahrlässigkeit, sondern muss der ohne Zweifel objektiv besonders schwere Verstoß auch subjektiv schwerstens vorwerfbar sein (RS0111723). [10] 2 .2. Im vorliegenden Fall ist die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, es liege kein grob fahrlässiges Verhalten des Klägers vor, nicht korrekturbedürftig, weil bei…
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