RS0111672 – OGH Rechtssatz
Weder aus § 97 ABGB noch aus § 382 Abs 1 Z 8c EO kann die Möglichkeit abgeleitet werden, zur Sicherung des Wohnbedürfnisses des nicht verfügungsberechtigten Ehegatten diesem die Mietrechte an der Wohnung zu übertragen.