JudikaturOGH

RS0111950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2017

Eine Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sei der Käufer nur berechtigt, den für die Mängelbehebung notwendigen Aufwand zurückzuhalten, ist eine unzulässige Einschränkung des Zurückbehaltungsrechts des Verbrauchers und damit ein Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 6 und Z 7 KSchG. Gleiches muß auch für Werkverträge gelten, stellt doch das Konsumentenschutzgesetz nur allgemein auf § 1052 ABGB ab.

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