RS0111607 – OGH Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof hat für jene Fälle, in denen nur zum Schein ein Beschluß vorlag, anerkannt, dass dessen Nichtigkeit wenn die Voraussetzungen des § 228 ZPO gegeben sind, mit Feststellungsklage geltend gemacht werden kann, für die die einmonatige Frist des § 41 GmbHG nicht gilt (SZ 67/103 mwN; 7 Ob 38/98h). Beschluß auf Feststellung des Jahresabschlusses.