RS0111569 – OGH Rechtssatz
Der Sicherstellungsanspruch gemäß § 343 ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den §§ 454 ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig.