Während § 255 ASVG auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach § 273 Abs 1 ASVG auf einen solchen Prüfungszeitraum nicht an.
Rückverweise
…im Gegensatz zur Regel des § 255 ASVG – nicht auf die während der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag ausgeübten Berufstätigkeiten abstellt (RS0111370), vermag der Senat keine Verfassungswidrigkeit zu erblicken. Der Gesetzgeber hat hier für bestimmte Arbeitnehmer nach der Art der ausgeübten Tätigkeit eine Differenzierung vorgenommen, sodass die…
…Berufstätigkeiten abstellt, kommt es nach dem im vorliegenden Fall relevanten § 273 Abs 1 ASVG auf einen derartigen Zeitraum nicht an (RIS Justiz RS0111370). Maßgeblich ist die zuletzt nicht bloß vorübergehend ausgeübte Angestelltentätigkeit (RIS Justiz RS0106498, RS0084954 [T4]). Dies gilt auch nach der Änderung des § 273 Abs…