JudikaturOGH

RS0111469 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2025

Die Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zur Gänze abzugsfähig, weil sonst eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern erfolgen würde. Mit welchen Betrag pro gefahrenem Kilometer der tatsächliche Aufwand an Betriebsmitteln von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen ist, stellt eine Frage des Einzelfalles dar (so schon 8 Ob 49/98h).

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