JudikaturOGH

RS0111345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2006

Der einzelne Aktionär kann wohl Beschlüsse der Hauptversammlung klageweise anfechten und Nichtigkeitsklage erheben, er ist aber im Zusammenhang mit Firmenbuchanmeldungen nicht legitimiert, einen Antrag auf Ablehnung der Eintragung zu stellen oder Rekurs gegen gerichtliche Verfügungen über den vom Vorstand gestellten Antrag zu erheben. Dies gilt auch für jenen Aktionär, der Nichtigkeitsklage gegen Organbeschlüsse der Gesellschaft erhoben hat. Seine Rechtsmittellegitimation fehlt auch im Verfahren (Zwischenverfahren) zur Prüfung einer allfälligen Unterbrechung des Eintragungsverfahrens nach § 19 FBG.

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