JudikaturOGH

RS0111498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2024

Unter Kostenpunkt ist nicht nur die Bemessung der Kosten, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, sowie die Ablehnung der Kostenentscheidung zu verstehen (so schon 3 Ob 102/92, SZ 66/15).

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