JudikaturOGH

RS0111389 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Erbrecht, Zivilrecht
19. November 2024

In Fällen, in denen schutzwürdige Interessen Dritter - wie etwa bei Übergabsverträgen und Vorhandensein anderer Pflichtteilsberechtigter - berührt werden, wird einem vorliegenden krassen Missverhältnis zwischen der Leistung des späteren Erblassers und der Gegenleistung ein besonderer Indizwert für das Vorliegen einer Schenkungsabsicht zuerkannt werden müssen (so schon 6 Ob 3/83).

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