Bei § 21 StarkstromwegeG/§ 17 ElLeitAnlG handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung ua eines Leitungsberechtigten, dem allenfalls der Beweis des Verschuldens des Geschädigten obliegt.
…Neigung beruhende Vorverurteilungen aufweist (§ 33 Abs 1 Z 2 StGB). Aus dem Gesichtspunkt des Gesinnungsunwerts erhöhen die Tatbegehung während offener Probezeit (RIS-Justiz RS0090597; RS0111327) und (angesichts der Tatbegehung innerhalb von drei Monaten nach seiner bedingten Entlassung am 16. September 2024) im raschen Rückfall (RIS-Justiz RS0090981) den Schuldgehalt der…
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