JudikaturOGH

RS0111294 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2023

Die in § 17 Abs 1 HeizKG normierte Verpflichtung zur periodischen schriftlichen Abrechnung der Heizkosten trifft nur den Wärmeabgeber. Der nach § 14 Abs 1 Z 5, § 17 Abs 2 WEG bestellte Wohnungseigentumsverwalter scheidet als Adressat des im Verfahren nach § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG durchzusetzenden gesetzlichen Rechnungslegungsanspruchs nach § 17 Abs 1, § 20 HeizKG aus.

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