JudikaturOGH

RS0111460 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2006

Bei wirtschaftlicher Betrachtung des revolvierenden Kontokorrentkredits muss demnach der Anfechtungsumfang nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO nicht nur mit dem den Gläubigern entstandenen Nachteil, sondern, wenn dieser Nachteil höher ist, schon mit dem Kreditrahmen oder der allenfalls höheren Kreditausnutzung beschränkt werden.

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