RS0111317 – OGH Rechtssatz
Im Grundrechtsbeschwerdeverfahren betreffend eine Auslieferungshaft ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes auch in Ansehung der - eine Haftvoraussetzung bildenden - Zulässigkeit der Auslieferung unter dem Aspekt des politischen Charakters (§ 14 ARHG) der dem Verfolgten vorgeworfenen strafbaren Handlung zu überprüfen.