JudikaturOGH

RS0111024 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 1998

Bei Prüfung der Voraussetzungen nach § 258 Abs 2 Z 2 ASVG kommt es nicht auf den materiellen Pensionsanspruch (§ 85 ASVG) oder auf das Datum der Antragstellung (§ 223 Abs 2 ASVG) an, sondern auf das Vorliegen eines Bescheides über die Zuerkennung der Pension im Zeitpunkt der Eheschließung.

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