JudikaturOGH

RS0111103 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. März 2025

Während ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch eine Konkursforderung wäre, liegt bei einer nach Konkurseröffnung eingetretenen Bereicherung der Masse eine Masseforderung vor.

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