Der durch einen Urheberrechtseingriff verursachte immaterielle Schaden kann demnach sowohl in reinen Gefühlsschäden und in der Verletzung geistiger Interessen als auch in der Beeinträchtigung des äußeren Bereiches der Persönlichkeit (Minderung des Ansehens, Rufschädigung) bestehen. Immaterieller Schaden ist ganz allgemein Persönlichkeitsminderung im weitesten Sinn des Wortes.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden