JudikaturOGH

RS0111082 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Februar 2025

Ein dem Unterhaltspflichtigen aus einer Behinderung entstandener krankheitsbedingter Sachaufwand wird durch das zur pauschalen Abgeltung von Pflegeleistungen erhaltene Pflegegeld nicht gedeckt und ist gleich den in der Rechtsprechung schon bisher anerkannten krankheitsbedingten Mehrauslagen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen.

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