RS0111007 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Nur die vom Handelsvertreter schuldhaft herbeigeführte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vernichtet den ihm grundsätzlich bei Kündigung des Unternehmers nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993 zustehenden Ausgleichsanspruch.
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