Im Rahmen des § 22 Abs 2 Z 5 HVertrG 1993 kommt es auf keinerlei Verschulden des Handelsvertreters an; die bloße Tatsache der Konkurseröffnung bildet einen wichtigen Grund zur Auflösung des Vertretungsvertrages.
…voraus (SZ 71/179; RIS Justiz RS0029330). Die bloße Tatsache der Konkurseröffnung bildet zwar einen wichtigen Grund für die Auflösung des Vertrages (RIS Justiz RS0111005), aber nur eine schuldhaft herbeigeführte Konkurseröffnung vernichtet den Ausgleichsanspruch (RIS Justiz RS0111007). Der Oberste Gerichtshof vertritt dazu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass der Unternehmer…
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