JudikaturOGH

RS0110935 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2024

Erteilt das Gericht einen unzulässigen Verbesserungsauftrag und kommt die Partei diesem nach, so tritt dadurch eine Sanierung der ursprünglichen Fristversäumung nicht ein (vergleiche SSV-NF 6/68).

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