RS0111138 – OGH Rechtssatz
In der Beschränkung des Verfahrens gemäß § 399 EO auf Provisorialunterhalt kraft Gerichtsentscheidung ist keine planwidrige Gesetzeslücke als unabdingbare Voraussetzung einer Analogiebildung zu erblicken. Die Pflicht zur Leistung "einstweiligen Unterhalts" aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs kann daher im Verfahren gemäß § 399 EO wegen einer Umstandsänderung weder eingeschränkt noch aufgehoben werden.