JudikaturOGH

RS0110953 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2007

Die zum Arbeitsunfall im Sinn des § 175 ASVG ergangene Judikatur kann nicht ohne weiteres auf die Beurteilung einer Haftung des Dienstgebers analog § 1014 ABGB iVm § 2 DHG übertragen werden. Der Oberste Gerichtshof hat darauf verzichtet, für den Begriff der "Erbringung der Dienstleistung" Rückschlüsse aus jenem des Arbeitsunfalls (§ 175 ASVG) zu ziehen, was nicht nur angesichts ganz unterschiedlicher Zielsetzungen, sondern auch deshalb geboten ist, weil das DHG nicht nur unfallbedingte Schäden oder Personenschäden erfaßt.

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