RS0111064 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Der Anspruchsübergang hängt nach § 13 Abs 2 BPGG vom Vorliegen einer Verständigung (sei es der pflegebedürftigen Person, sei es des Trägers der Sozialhilfe) an den Entscheidungsträger des Pflegegeldes ab.
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