Verneint ein Versicherter die ausdrückliche Frage, ob er in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig war, dann braucht er trotz § 39 Abs 2 Z 1 ASGG nicht angeleitet zu werden, Berufsschutz geltend zu machen (10 ObS 221/98t).
…weil er die Frage, ob er in den letzten 15 Jahren überwiegend im erlernten bzw angelernten Berufen tätig gewesen sei, ohnehin verneint hat (RIS-Justiz RS0111052): Er hat dazu nämlich angegeben, dass er den Beruf des Elektrikers erlernt habe, in den letzten Jahren ("seit 1987/89" [AS 51]) aber als Steinmetz…
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