JudikaturOGH

RS0110819 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2000

Unter einer bloß vorübergehenden Unterbrechung der ständigen Hausgemeinschaft im Sinne des § 269 Abs 1 Z 2 ASVG, die dem Abfindungsanspruch nicht entgegensteht, ist nur eine Unterbrechung für kurze Zeiträume zu verstehen. Für eine längerfristige Unterbrechung der Hausgemeinschaft durch beschäftigungsbedingte Abwesenheit enthält das Gesetz hingegen keine Ausnahme (SSV-NF 1/47).

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