JudikaturOGH

RS0110912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1998

Die Pflichtteilsforderung auf Geld statt der zugedachten Sachzuwendung ist gegen den Willen des Erblassers gerichtet und verjährt deshalb gemäß § 1487 ABGB in drei Jahren.

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