JudikaturOGH

RS0110791 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1998

Wer in Österreich außerhalb des EWR in den Verkehr gebrachte Markenware ohne Zustimmung des Markeninhabers weiterveräußert, verstößt gegen § 10a Abs 1 MSchG und verletzt damit die Kennzeichenrechte des Markeninhabers.

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