RS0110777 – OGH Rechtssatz
Strafrechtlich verbotenes Verhalten iSd § 1331 ABGB liegt nur dann vor, wenn die Vermögensschädigung als solche strafrechtlich sanktioniert ist.
…77 = ZVR 1978/264; 8 Ob 27/87 = ZVR 1988/83; 8 Ob 650/88; 2 Ob 72/94; vgl auch 1 Ob 160/98f). Nicht ersatzfähig waren demnach Konzertabonnements etc, ebenso die Miete für ein Campingfahrzeug (8 Ob 27/87). Der Oberste Gerichtshof argumentierte im Hinblick auf die Nichtersatzfähigkeit…
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