JudikaturOGH

RS0110921 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 1998

Die Haftungsbeschränkung des bedingt erbserklärten Erben nach § 802 ABGB gilt auch für sogenannte Erbgangsschulden, wozu die Kosten der Abhandlungspflege und damit auch die Kosten des Verlassenschaftskurators gehören.

Rückverweise