RV/2100230/2024—BFG Entscheidung
10. Februar 2025
…Verwaltung der Verlassenschaft verbunden sind, gelten als Erbgangsschulden. Sie sind in die Passiva des Nachlasses einzubeziehen und vermindern das Vermögen des Nachlasses (vgl. OGH 24.9.1998, 6Ob6/98w ; OGH 25.11.2008, 9Ob57/07h ). Zu solchen Erbgangsschulden zählen auch die Kosten für einen Verlassenschaftskurator. Der Verlassenschaftskurator ist nicht Vertreter von Beteiligten, sondern Vermögensverwalter und Vertreter…