Ein Postfach ist keine Abgabestelle im Sinn des § 4 ZustG.
…Zustellung durch und nicht an Gerichte regelt (§ 1 ZustG; vgl RIS Justiz RS0083636 [T2]), wird ein Postfach nicht als Abgabestelle qualifiziert (RIS Justiz RS0110392; Stummvoll aaO § 2 ZustG Rz 38). Die Überlegungen des Antragstellers zur Hinterlegung nach § 17 ZustG sind schon deshalb nicht zielführend…
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