JudikaturOGH

RS0110489 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 1998

Daß der Kläger wegen der geltend gemachten Veröffentlichungen kein strafrechtliches Entschädigungsverfahren eingeleitet hat, kann auch nicht zur Nichtigkeit des vorliegenden Zivilverfahrens führen, in dem der verschuldensabhängige Schadenersatzanspruch gemäß § 87 Abs 2 UrhG geltend gemacht wird.

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