JudikaturOGH

RS0110416 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juli 1998

Bei gesondert aufzuerlegenden Kosten gemäß § 221 Abs 1 StPO ist im Rahmen des Verschuldens (§ 389 Abs 3 StPO) auch zu prüfen, inwieweit der Hinderungsgrund nach § 226 StPO rechtzeitig geltend gemacht wurde.

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