Die Prüfung beim Versicherungsfall des Arbeitsunfalles hat in drei Schritten vor sich zu gehen: 1. lag ein Unfall mit Personenschaden vor, 2. war zumindest eine Ursache des Unfalls auf die versicherte Erwerbstätigkeit zurückzuführen und 3. gab es Gründe, die dennoch eine Zurechnung des Schadens an die Unfallversicherung ausschlossen.
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