JudikaturOGH

RS0110224 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2013

Gegen § 133 Abs 1 Z 1 ASVG bestehen weder aus den Gesichtspunkten der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes noch des Verstoßes gegen das Legalitätsprinzip verfassungsrechtliche Bedenken.

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