JudikaturOGH

RS0110226 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. April 2008

Im Sinne des § 120 Abs 1 Z 1 ASVG sind Depressionen - nach deren Ursächlichkeit die medizinische Wissenschaft verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden pflegt - ein regelwidriger Geisteszustand und damit eine psychische Krankheit (Erkrankung), gleichgültig, welche Ursachen sie im konkreten Fall haben mögen.

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