JudikaturOGH

RS0110507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 1998

Detektivkosten, die dem Mieter zwecks Überwachung der Arbeiten während seiner Abwesenheit zur Beweissicherung entstanden sind, sind kein nach § 8 Abs 3 MRG zu ersetzender Aufwand.

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