JudikaturOGH

RS0110131 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1998

Die in § 15b und § 15c WGG geschaffene gesetzliche Möglichkeit einer pivilegierten nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung ist nur den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten eingeräumt.

Rückverweise