Durch das SRÄG 1996, BGBl 411 wurde § 91 Abs 1 ASVG mit Wirksamkeit ab 1. 8. 1996 im Sinne einer Legaldefinition des Erwerbseinkommens neu gefasst.
Rückverweise
…Sinne einer Legaldefinition des Erwerbseinkommens „zur Erleichterung der Vollziehungspraxis“ (RV 214 BlgNR 20. GP, 39) neu gefasst wurde (RIS-Justiz RS0110087), gilt als Erwerbseinkommen bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit der auf den Kalendermonat entfallende Teil der nachgewiesenen Einkünfte aus dieser Tätigkeit (Abs 1 Z 2…