Beruft sich ein Zeuge in der Hauptverhandlung - ohne die Aussage oder die Beantwortung von Fragen zu verweigern - auf frühere Angaben, so dürfen diese verlesen werden. § 252 Abs 1 StPO ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
…ON 2 S 25 ff; vgl im Übrigen zur bloß ergänzenden Verlesung früherer Aussagen von in der Hauptverhandlung vernommener Zeugen RIS Justiz RS0110150 [T3]; Kirchbacher/Sadoghi , WK StPO § 252 Rz 31; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230), nach der Aktenlage aber keiner…
…befragter Zeugen, die sich dabei auf ihre früheren Angaben beriefen (ON 2 S 45 ff und 73 ff; vgl RIS Justiz RS0110150), der zur Hauptverhandlung nicht geladenen Zeugin Renate K***** (ON 2 S 39 ff), des Angeklagten (damals ebenfalls als Zeuge; ON 2…
…1 f) – bei der Vernehmung in der Hauptverhandlung auf frühere Aussagen berufen hat (vgl ON 337 S 4 – RIS Justiz RS0110150). Das von der Rüge ebenfalls angesprochene „Ambulanzblatt“ (richtig: der Arztbrief, der im Übrigen keine konkreten Angaben des Opfers zur Sache enthält) des Landeskrankenhauses…
…in diesem Zusammenhang kein Unmittelbarkeitssurrogat und demzufolge kein Fall des § 252 Abs 1 StPO vor ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 230; RIS-Justiz RS0110150, RS0107793, RS0107792, RS0108364). Der nicht zur Hauptverhandlung erschienene Mitangeklagte Imran I***** war hinwieder nach seinen Angaben im Ermittlungsverfahren in keiner Weise über den verfahrensgegenständlichen Raufhandel…
…StPO vor, sondern sind die Depositionen dieser Zeugen in der Hauptverhandlung iSd § 258 Abs 1 erster Satz StPO vorgekommen (vgl RIS Justiz RS0110150; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31). Bleibt lediglich der Vollständigkeit halber anzumerken, dass auch die Voraussetzungen für eine Verlesung oder Vorführung gemäß…
…seiner bisherigen Verantwortung gesetzt, verkennt er, dass es sich dabei um kein durch § 252 Abs 1 StPO verpöntes Unmittelbarkeitssurrogat handelt (RIS-Justiz RS0110150) und überdies diesbezüglich kein Schuldspruch des Beschwerdeführers (sondern der Sona N***** [Schuldspruch D./]) erfolgt ist. Das eine unzureichende Begründung der gewerbsmäßigen Tendenz behauptende Vorbringen…
…12]) im Ermittlungsverfahren abgelegt hatten, kritisiert, zeigt sie kein Nichtigkeit begründendes Unmittelbarkeitssurrogat im Sinn des § 252 Abs 1 StPO auf (RIS Justiz RS0110150 [T3]; Kirchbacher , WK-StPO § 252 Rz 68; Ratz ebd § 281 Rz 230). Gleiches gilt für die Verlesung eines Amtsvermerks…
…mündlich erstattet haben (ON 381 S 18 und S 26), weshalb die Verlesung vor Schluss des Beweisverfahrens kein Unmittelbarkeitssurrogat darstellt (RIS-Justiz RS0110150 [T4], RS0098155; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). Aus Z 2 wiederum vernachlässigt die Beschwerde, dass das im Stadium des Hauptverfahrens…
…der schriftlichen Expertise kein Unmittelbarkeitssurrogat darstellt und solcherart auch keiner Zustimmung iSd § 252 Abs 1 Z 4 StPO bedarf (RIS Justiz RS0110150 [T4]; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). Aus welchem Grund das Erstgericht mit…
…Sinne von § 252 Abs 1 Z 4 StPO (Kirchbacher, WK-StPO § 252 Rz 31; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 230; RIS-Justiz RS0110150). Die in der Rechtsmittelschrift zitierte Kommentarstelle (Ratz, WK-StPO § 281 Rz 237) betrifft den hier nicht vorliegenden Fall von Vorhalten. Die Instruktionsrüge (Z 8…
…ohne dass ein Fall der Abweichung nach § 252 Abs 1 Z 2 StPO vorliegt – bloß ergänzend verlesen wird (RIS-Justiz RS0110150 [T3]; Kirchbacher , WK-StPO § 252 Rz 31), und hat der Zeuge lediglich hinsichtlich seiner Flucht aus dem Iran auf den ihn betreffenden…
…mit Blick auf die erfolgte Vernehmung der Zeugen in der Hauptverhandlung kein durch § 252 Abs 1 StPO verpöntes Unmittelbarkeitssurrogat geschaffen (RIS-Justiz RS0110150). Mit Bezugnahme auf die Angaben der Rebecca T*****, mit denen sich das Erstgericht eingehend auseinandersetzte (US 7 f), zeigt die gegen das Urteilsfaktum…
… 5 vierter Fall) gemäß § 258 Abs 1 StPO gar wohl zur Urteilsbegründung verwendet werden (vgl RIS Justiz RS0107793 [insb T1], RS0110150; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). [20] Als Bestimmungshandlung iSd § 12…
…war, ohne dass es hiezu eines der in § 252 Abs 1 StPO angeführten Ausnahmetatbestände bedurfte (WK-StPO § 281 Rz 230 mwN; RIS-Justiz RS0110150; 14 Os 53/05h). Davon abgesehen wurden die Depositionen dieses Zeugen im vorbezeichneten Umfang einvernehmlich verlesen (§ 252 Abs 1 Z 4 StPO: S 567…
…im Hinblick auf die Befragungs-möglichkeiten nichts ändert, die (bloß zusätzliche) Verlesung also mit anderen Worten kein der Sache nach behauptetes Unmittelbarkeitssurrogat darstellt (RIS-Justiz RS0110150; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31, 36; Ratz , Zweifelsfragen beim [eingeschränkten] Verlesungsverbot nach…
…wurde mit Blick auf die Vernehmung aller Angeklagter in der Hauptverhandlung kein durch § 252 Abs 1 StPO verpöntes Unmittelbarkeitssurrogat geschaffen (RIS Justiz RS0110150; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). Die Tatrichter haben die auch dem Angeklagten Marko C***** zu Schuldspruchpunkt C./ zur Last gelegte…
…Angeklagte überdies seine Verantwortung „wie bisher“ aufrecht (ON 1559 S 2, ON 1589 S 2 f; RIS Justiz RS0110150 [T2]; vgl im Übrigen zur Verwertung von Verfahrensergebnissen früherer Verhandlungstermine bei Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Ablauf der Frist des § 276a zweiter Satz StPO…
…Gutachten stützte (ON 50 S 19 ff), stellte die (bloß zusätzliche) Verlesung nämlich kein der Sache nach behauptetes Unmittelbarkeitssurrogat dar (RIS Justiz RS0110150; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). Die zum Schuldspruch I ausgeführte Mängelrüge (Z 5) betrifft mit der Kritik an der…
…die Aussage des Mathias Mai***** als Auskunftsperson kritisieren, ist ihnen zu erwidern, dass aus Z 3 nichtigkeitsrelevante Unmittelbarkeitssurrogate schon deshalb nicht vorliegen (RIS Justiz RS0110150, Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31, Ratz , WK StPO § 281 Rz 230), weil die in Rede stehenden Zeugen in…
…dabei auch auf ihre früheren Angaben bezogen hat. § 252 Abs 1 StPO kommt daher schon deshalb nicht zum Tragen (vgl RIS Justiz RS0110150; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher zu verwerfen.…
…die in Rede stehenden Zeugen in der Hauptverhandlung vor dem erkennenden Gericht vernommen wurden und sich dabei (bloß) auf ihre bisherigen Angaben bezogen (RIS Justiz RS0110150). Daran ändert auch die von der Verteidigung abgegebene Erklärung nichts, sich „gegen eine Verlesung der Aussagen sämtlicher heute vernommener Zeugen auszusprechen“ (ON …
…durch deren Verweis auf die im Akt befindlichen und in der Hauptverhandlung zudem einverständlich vorgekommenen (ON 296 S 42; vgl auch RIS Justiz RS0110150) Unterlagen auch ausreichende Angaben zur Höhe der im Urteil zu I./A./1./b./, e./ und f./ inkriminierten Beträge (vgl RIS Justiz RS0107792 [T1]; RS0107793…
…der Verlesung vernommen worden war (und dabei die in den Aktenvermerken festgehaltenen Angaben bestätigt hatte [ON 28 S 4 ff]; RIS Justiz RS0110150 [T3]; zum Ganzen Ratz , Zweifelsfragen beim [eingeschränkten] Verlesungsverbot nach § 252 StPO, ÖJZ 2000, 550 [553]). Daran ändert auch die von der Verteidigung…
…Schutzzweck des § 252 Abs 1 StPO, weil ihre Wiedergabe nichts an der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme unter Befragungsmöglichkeit der Verteidigung ändert (RIS-Justiz RS0110150; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). Die aus Z 4 kritisierte Ablehnung…
…der Hauptverhandlung erstattet wurde (ON 343 S 41 ff), somit der ergänzende Vortrag des schriftlichen Gutachtens kein (nichtigkeitsbegründendes) Unmittelbarkeitssurrogat darstellt (RIS Justiz RS0110150 [T4]; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 230). Befundaufnahmen von Sachverständigen sind wiederum Schriftstücke…
…demnach gar keinen Fall des § 252 Abs 1 StPO bildende ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 230; vgl RIS-Justiz RS0110150 [insbesondere T4]) Vorkommen des genannten Beweismittels in der Hauptverhandlung konnte diese Bestimmung daher – entgegen der Verfahrensrüge (Z 3) – von vornherein nicht verletzen…
…Hauptverhandlung vernommenen Zeugen H* kritisiert, zeigt sie kein Nichtigkeit begründendes Unmittelbarkeits surrogat im Sinn des § 252 Abs 1 StPO auf (RIS Justiz RS0110150 [T3], RS0107793 [T1]; Kirchbacher , WK StPO § 252 Rz 31, 68; Ratz , WK StPO § 281 Rz 230). [41] Dem Einwand…
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