8Ob139/22g—OGH Entscheidung
21. November 2022
…Sitz einer Gesellschaft eine „reine Briefkastenadresse“, tritt an die Stelle dieses Sitzes als Abgabestelle jener Ort, an dem deren Hauptverwaltung tatsächlich geführt wird (RS0110127). Das Erstgericht hat aber keine Feststellungen dazu getroffen, wo die Hauptverwaltung der Beklagten erfolgt. [12] 4. Wohl aber hatte die Beklagte nach den Feststellungen…