RS0109929 – OGH Rechtssatz
Ein Vermächtnis über eine Liegenschaft, die unter eine fideikommissarische Substitution auf den Überrest fällt, ist gültig im Sinne des § 647 ABGB, wenn es weder an der Testierfähigkeit des Erblassers, noch an der Erbfähigkeit des Bedachten oder an der Formgültigkeit der letztwilligen Verfügung mangelt.