JudikaturOGH

RS0110177 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2010

Der Erfolg der Anfechtungsklage hängt von dem der klagenden Partei obliegenden Beweis (arg "...es sei denn ..." in § 75 Abs 4 zweiter Satz AktG) ab, dass für die Abberufung kein wichtiger Grund vorliegt.

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